Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5412&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto.
Reisen innerhalb des Landes
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Im Fernverkehr innerhalb Italiens gilt die 3G-Regel.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende
Bitte beachten Sie, dass sich die folgenden Informationen auf Hinweise/Erleichterungen für Geimpfte oder Genesene Reisende beziehen. Da diese nicht zwingend alle Einreiserestriktionen beinhalten, müssen auch die nachfolgenden Hinweise vollständig berücksichtigt werden.
- Geimpfte und Genesene können sich von der Testpflicht befreien.
- Dazu müssen sie einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5412&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto.
Wichtig bei der Einreise
COVID-19-Test
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dies muss ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Test sein.
- Das Testergebnis muss in englischer, italienischer, französischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden.
- Nachweise über das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt.
- Die Testpflicht besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren.
Gesundheitskontrollen
Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann auch zu stichprobenartigen COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Maskenpflicht
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Durchreise aus den EU-/Schengen-Staaten ist bis zu 36 Stunden uneingeschränkt möglich, wenn private Transportmittel benutzt werden. Beim Transit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten sich Reisende bei der jeweiligen Betreibergesellschaft nach den Anforderungen erkundigen.
Wichtig am Zielort
Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.
Ausschließlich für den Zutritt zu Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gilt weiterhin die 2G-Regel.
Ausgangssperre
Hotels/Ferienunterkünfte
Restaurants/Cafés
Bars
Clubs
Geschäfte
Museen/Sehenswürdigkeiten
Kinos/Theater
Strände
Gotteshäuser
Öffentliche Verkehrsmittel
Taxis
Maskenpflicht
- in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
Versammlungsverbot
Datenstand vom: 21.05.2022 10:11 für Kunden von: GRUBER Touristik GmbH, Puchstraße 176, 8055 Graz