Die Einreise ist möglich. An Land- und Seegrenzen kann es zu Einschränkungen kommen.
Reisen innerhalb des Landes
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es ist mit gesundheitlichen Überprüfungen und gegebenenfalls COVID-Tests zu rechnen.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende
Bitte beachten Sie, dass sich die folgenden Informationen auf Hinweise/Erleichterungen für Geimpfte oder Genesene Reisende beziehen. Da diese nicht zwingend alle Einreiserestriktionen beinhalten, müssen auch die nachfolgenden Hinweise vollständig berücksichtigt werden.
- Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, können sich von der Testpflicht zur Einreise befreien.
- Sie müssen dazu den Nachweis einer vollständigen Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorlegen. Der Nachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen und einen QR-Code enthalten.
- Reisende sollten sich darüberhinaus bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung informieren, welche weiteren Voraussetzungen die Nachweise erfüllen müssen.
- Bitte beachten Sie, dass die ägyptischen Behörden die Impfung einer genesenen Person mit nur einer Impfdosis nicht anerkennen.
Wichtig bei der Einreise
COVID-19-Test
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Es muss sich dabei entweder um einen negativen PCR- oder einen negativen Antigen-Test handeln.
- Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Bei Abflügen von bestimmten Flughäfen, darunter Frankfurt, darf der Test auch 96 Stunden alt sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich jedoch noch einmal bei den zuständigen Stellen.
- Der Antigen-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
- Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden und einen QR-Code enthalten. Sofern Details zu Datum und Uhrzeit der Abstrichentnahme auf dem Testergebnis fehlen, müssen Reisende mit Einreiseverweigerungen rechnen.
- Reisende, die an den Flughäfen in Hurghada, Sharm El Sheikh, Marsa Alam oder Marsa Matrouh ankommen und kein Testergebnis vorweisen können, werden kostenpflichtig vor Ort getestet. Nach dem Test müssen sich die Reisenden in ihrem Hotel selbst isolieren, bis sie ihr Testergebnis erhalten. Die ägyptischen Behörden setzen sich mit den getesteten Personen in Verbindung und teilen ihnen das Testergebnis mit.
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren.
Testung vor Ort
Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.
- Bei Einreise aus Südafrika, Botswana, Mosambik, Namibia, Lesotho, Simbabwe oder Swasiland ist neben der Mitführung eines Testnachweises die Durchführung eines COVID-19-Tests direkt nach Einreise vorgeschrieben.
Einreiseformular
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.visitegypt.gov.eg.
- Das Online-Formular sollte mindestens 2 Tage vor Reisebeginn ausgefüllt werden, um Wartezeiten bei der Ankunft zu vermeiden.
- Es wird ein QR-Code generiert, den Reisende in digitaler oder ausgedruckter Form vorweisen müssen.
- Alternativ kann das Formular jedoch auch weiterhin vor Ort ausgefüllt werden.
Gesundheitskontrollen
Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Restriktionen.
Wichtig am Zielort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impf- oder Testnachweis benötigt.
Hotels/Ferienunterkünfte
Restaurants/Cafés
Bars
Clubs
Geschäfte
Museen/Sehenswürdigkeiten
Kinos/Theater
Strände
Öffentliche Verkehrsmittel
Maskenpflicht
- in der Öffentlichkeit
Versammlungsverbot
Datenstand vom: 18.05.2022 05:06 für Kunden von: GRUBER Touristik GmbH, Puchstraße 176, 8055 Graz