Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen dürfen einreisen: EU, Schengenraum. Zudem ist die Einreise aus Drittstaaten unter den folgenden Voraussetzungen erlaubt: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm.
Die Maßnahmen von Gebiet zu Gebiet variieren jedoch aktuell sehr stark und vor Beginn einer geplanten Reise ist es daher zwingend erforderlich, den aktuellen Stand bei der zuständigen Auslandsvertretung abzufragen.
Voraufenthalt
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Eine Übersicht über die aktuellen lokalen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende
Bitte beachten Sie, dass sich die folgenden Informationen auf Hinweise/Erleichterungen für Geimpfte oder Genesene Reisende beziehen. Da diese nicht zwingend alle Einreiserestriktionen beinhalten, müssen auch die nachfolgenden Hinweise vollständig berücksichtigt werden.
Reisen aus Risikogebieten/Hochrisikogebieten auf das Festland
- Reisende ab 12 Jahren, die aus einem Risikogebiet einreisen, können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.
- Die dahingehenden Voraussetzungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm
- Die entsprechenden Nachweise müssen elektronisch oder ausgedruckt auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorgelegt werden.
- Geimpfte oder Genesene aus Hochrisikogebieten können die genannten Erleichterungen nicht geltend machen.
Reisen aus Drittstaaten auf das Festland
- Geimpfte und Genesene aus Drittstaaten dürfen wieder nach Spanien einreisen und können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie einen anerkannten Impfnachweis erbringen.
- Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm
Reisen auf die Kanaren
- Reisende aus Risikogebieten, die eine Impfung erhalten haben oder genesen sind, können sich von der Testpflicht befreien.
- Geimpfte und Genesene müssen einen offiziellen Nachweis vorlegen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://www.hellocanaryislands.com/travelling-to-the-canary-islands/
- Geimpfte oder Genesene aus Hochrisikogebieten können die genannten Erleichterungen nicht geltend machen.
Einreiseformular
- Reisende mit einem gültigen COVID-Zertifikat der EU oder einem gleichwertigen EU-Zertifikat sind von der Pflicht befreit, das Einreiseformular auszufüllen.
- Über den folgenden Link können Reisende prüfen, ob ihr Zertifikat anerkannt wird: https://www.spth.gob.es/spain-validator
Wichtig bei der Einreise
COVID-19-Test
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Die Testpflicht betrifft Reisende aus Risikogebieten und Hochrisikogebieten. Die Einstufung dieser Gebiete finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm.
- Betroffene Reisende müssen ein negatives Testergebnis nach NAAT-Verfahren (zum Beispiel PCR, TMA, LAMP und Weitere) vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
- Es werden auch in der EU anerkannte, maximal 24 Stunden alte Antigen-Tests akzeptiert.
- Das Ergebnis muss im Original, als Ausdruck oder elektronisch und auf Spanisch, Deutsch, Französisch oder Englisch, vorgewiesen werden. Es muss den Namen, das Testdatum, den Sitz des Labors, die Testmethode und das letztendliche, negative Testergebnis enthalten.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Einreiseformular
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt.
- Reisende mit einem gültigen COVID-Zertifikat der EU oder einem gleichwertigen EU-Zertifikat sind von der Pflicht befreit, das Einreiseformular auszufüllen.
- Über den folgenden Link können Reisende prüfen, ob ihr Zertifikat anerkannt wird: https://www.spth.gob.es/spain-validator
Ansonsten gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Reisende auf dem Luftweg müssen das folgende Formular ausfüllen: https://www.spth.gob.es
- Alternativ kann die App https://www.spth.gob.es zur Registrierung genutzt werden.
- Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden.
- Es wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Flugreisende müssen beachten, dass der benötigte QR-Code nur generiert wird, wenn sie ihre Sitzplatznummer im Formular angeben.
Gesundheitskontrollen
Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Kanarische Inseln
Es gelten die gleichen Testvorschriften wie bei der Einreise auf das Festland.
Balearische Inseln
Es gelten die gleichen Testvorschriften wie bei der Einreise auf das Festland.
Transit
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Transitreisende auf dem Landweg unterliegen der Testpflicht, wenn sie aus Risikogebieten reisen.
- Beim Transit auf dem Luft- oder Seeweg können Erleichterungen für Reisende gelten, die den Transitbereich nicht verlassen, diese sollten sich jedoch bei ihrer jeweiligen Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft über die Anforderungen erkundigen.
- Auch Transitreisende müssen das Einreiseformular ausfüllen, wenn sie nicht über ein geeignetes Zertifikat verfügen.
Wichtig am Zielort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
Teilweise wird zum Besuch öffentlicher Einrichtungen ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis benötigt. Eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm.
Hotels/Ferienunterkünfte
Restaurants/Cafés
Bars
Clubs
- teilweise nur mit Impf,- Genesungs- oder Testnachweis
Geschäfte
Museen/Sehenswürdigkeiten
Kinos/Theater
Strände
Öffentliche Verkehrsmittel
Maskenpflicht
- in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen
Mindestabstand
Datenstand vom: 21.05.2022 14:14 für Kunden von: GRUBER Touristik GmbH, Puchstraße 176, 8055 Graz